Khalid Al-Azawy hat noch nie jemanden schwarz beschäftigt. Wegen eines fehlenden Aufklebers im Pass seinen Mitarbeiters droht ihm nun eine Strafe. Foto: Stephan Rumpf

Verloren im Dickicht der Vorschriften

Süddeutsche Zeitung München

Khalid Al-Azawy hat im Januar einen Flüchtling in seinem Restaurant in der Maxvorstadt eingestellt. Es war das erste Mal. Und es wird das einzige Mal bleiben. Nie mehr will Al-Azawy einen Asylbewerber beschäftigen. Nicht, weil er unzufrieden wäre mit seinem Mitarbeiter Mahmoud Habib. Ganz im Gegenteil. Der 21-Jährige sei fleißig, schnell, sauber und sehr freundlich zu den Kunden. Doch nun wird gegen ihn und Al-Azawy ermittelt. Weil Habib zwei Monate ohne Erlaubnis gearbeitet haben soll. Dabei wollte sein Chef doch alles ganz korrekt machen. Er hat Habib ordnungsgemäß angemeldet, hat die Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt, hat Sozialabgaben und Steuern bezahlt. „Ich bin immer sehr vorsichtig“, sagt er.

Al-Azawy holt eine Mappe hervor, darunter Habibs Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung. Ausgerechnet die Dokumente, die belegen, dass er für seinen Mitarbeiter in all den Monaten korrekt Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat, könnten ihm nun zum Verhängnis werden. Noch ist nicht klar, wer welchen Fehler gemacht hat. Es ist auch noch offen, wie am Ende entschieden wird, und ob und was Al-Azawy und Habib zahlen müssen. Doch eines lässt sich schon sagen: Al-Azawy versteht die Welt nicht mehr.

Seit er im November diesen Brief bekommen hat, in dem etwas von einer Ordnungswidrigkeit und einer möglichen Strafe von bis zu 500 000 Euro steht. Dabei ist er doch überzeugt davon, dass sein Heimatland Deutschland ein Rechtsstaat ist. Aber nun fühlt er sich unrechtmäßig beschuldigt. Und er macht sich Sorgen um die Zukunft seines Restaurants, wenn er eine hohe Geldbuße zahlen muss. „Seit 2010 bin ich deutscher Staatsbürger, ich bin mit einer Deutschen verheiratet, ich führe seit sechs Jahren ein eigenes Restaurant, ich habe keine Straftat begangen, ich habe noch nie jemanden auch nur eine Stunde schwarz beschäftigt“, sagt er. „Was soll ich denn noch machen?“

Al-Azawy ist selbst vor 20 Jahren aus dem Irak geflohen, er hat immer gearbeitet und 2011 das „Sesam öffne dich“ in Schwabing eröffnet. In Debatten über die Integration von Flüchtlingen gäbe er ein Vorzeigebeispiel her. Die Probleme, die er und Habib nun haben, sind aber auch ein Beispiel dafür, wie die Forderung, dass Flüchtlinge sich integrieren sollen, ad absurdum geführt wird, wenn die Beschäftigung eines Asylsuchenden durch bürokratische Hürden zur Belastungsprobe für den Arbeitgeber wird.

In seinem kleinen Restaurant beschäftigt Al-Azawy vier Mitarbeiter. Keiner von ihnen kam wie er selbst aus dem Irak, keiner von ihnen war ein Asylsuchender. Bis zum Januar 2017, als ihn ein Freund fragte, ob Al-Azawy nicht noch eine Küchenhilfe gebrauchen könne. Ein junger Mann, geflüchtet aus dem Irak. Al-Azawy war einverstanden, aber nur, wenn die Ausländerbehörde die Arbeitsgenehmigung erteile. Die muss jeder Flüchtling beantragen, dessen Asylverfahren nicht abgeschlossen ist, und bei Habib lief es damals noch.

Im Januar vergangenen Jahres füllt Habib gemeinsam mit Al-Azawy das Formular aus und beantragt die Arbeitserlaubnis. Die zuständige Behörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck, wo Habib wohnt, willigt ein. Er bekommt einen Aufkleber in seinen Pass, auf dem steht, dass er im „Sesam öffne dich“ arbeiten darf, als Küchenhilfe, 25 Stunden in der Woche. Habib beginnt, im Restaurant Gemüse zu schneiden, Kunden zu bedienen und Teller abzuwaschen. Alles läuft gut. Der Chef ist sehr zufrieden mit seinem neuen Mitarbeiter, Habib fühlt sich besser, er lernt mehr Deutsch, bezieht keine Sozialleistungen mehr und verbringt die Tage nicht gelangweilt in seiner Unterkunft.

Doch im April wird Habibs Asylantrag abgelehnt. Er ist verzweifelt, weiß nicht mehr, wie es weitergehen soll, nimmt sich einen Anwalt und klagt gegen den Bescheid. Der Druck und die Angst werden zu groß, er wird krank und kündigt seinen Job im Restaurant. Darüber benachrichtigt er auch die Ausländerbehörde. Dort überkleben sie die Erlaubnis in seinem Pass mit einem neuen Aufkleber, auf dem steht: „Erwerbstätigkeit nur nach vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde“. So weit läuft alles nach Vorschrift.

Drei Wochen später steht Habib im „Sesam öffne dich“ und fragt, ob er doch wieder arbeiten dürfe. Er solle das mit der Ausländerbehörde klären, dann könne er wieder anfangen, sagt Al-Azawy. Was dann geschieht, dazu gibt es unterschiedliche Versionen, die auch Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind. Habib beteuert, er habe bei der Behörde erneut nach einer Arbeitserlaubnis gefragt. Die sei ihm auch mündlich erteilt worden. Laut einem Brief des Landratsamts hat Habib nicht mitgeteilt, dass er wieder arbeitet. Wer tatsächlich was gesagt hat, weiß wohl niemand außer Habib und dem Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Allerdings sind die arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften für Asylbewerber schon für deutsche Muttersprachler nicht immer leicht zu verstehen. Habib beherrscht zwar mittlerweile Wörter wie Lohnabrechnung und Arbeitsgenehmigung, trotzdem sind sprachliche Missverständnisse auf beiden Seiten gut vorstellbar.

Habib fängt am 19. Juni im Restaurant wieder an zu arbeiten. Sein Chef geht davon aus, dass alles mit der Ausländerbehörde geklärt ist. Nein, er hat nicht noch einmal in den Pass geschaut. Das ist das einzige, was man Al-Azawy vorwerfen kann. Aber Habib hatte im Januar schon die Arbeitserlaubnis erhalten, „wieso hätte ich an der Aussage meines Mitarbeiters zweifeln sollen“, fragt Al-Azawy. Außerdem hat er ihn sofort wieder bei der Sozialversicherung angemeldet. Alles ganz korrekt, dachte er. Und Habib ist mit dem Bescheid, der seine Arbeit im Juni belegt, zur Ausländerbehörde gegangen – weil ihm ja die Sozialleistungen entsprechend gekürzt werden. Eigentlich müsste das Amt da doch informiert gewesen sein, sollte man denken.

Der Ausländerbehörde Fürstenfeldbruck fällt es aber offenbar erst im August auf, dass da ein Flüchtling Steuern zahlt, der offiziell keine Arbeitserlaubnis hat. Als Habib am 18. August seine Lohnabrechnung von Juli bei der Ausländerbehörde einreicht, wird ihm gesagt, er brauche eine Arbeitsgenehmigung. Also füllt er gemeinsam mit seinem Chef erneut das Formular aus. Die Behörde erlaubt ihm auch, wieder zu arbeiten – allerdings nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 28. August. Nun ist alles geklärt, denken Habib und sein Chef. Doch dann kommt im November der Brief vom Hauptzollamt München. Der Vorwurf: Zwischen dem 19. Juni und dem 27. August habe Al-Azawy seinen Mitarbeiter Habib illegal beschäftigt. Der Beweis dafür sind die Bescheinigungen, dass Al- Azawy seinen Mitarbeiter in dieser Zeit sozialversicherungspflichtig angestellt hat und ordnungsgemäß Abgaben und Steuern bezahlt hat.

Zwei Monate lang fehlte ein kleiner Aufkleber im Pass von Habib. Ein bürokratischer Fehler, von wem auch immer verursacht. Ein kleiner Fehler, der nun zu einem großen Problem wird. Für einen Arbeitgeber, der gewissenhaft einen Asylsuchenden in Arbeit gebracht hat. Und für einen jungen Mann, der das getan hat, was immer von Flüchtlingen gefordert wird, arbeiten und sich integrieren.